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Geschäftsbedingungen
für Schulungen und Seminare

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Anmeldung

Anmeldungen können mit dem gedruckten Anmeldeformular, per Post, E-Mail
und Internet an die Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz und Seminare, durchgeführt werden.
Bei mündlichen Anmeldungen ist zeitnah eine schriftliche Anmeldung nachzureichen. Eine verbindliche Buchung kommt erst zu zustande, wenn der Teilnehmer von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-Mail oder schriftlich erhält.

1. Stornierungen
Stornierungen sind ohne Kosten nur schriftlich bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei einer Stornierung, die weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgt, fallen Kosten in Höhe von 50 % der Kursgebühr an, bei noch kurzfristigerer Anmeldung bzw. Nichterscheinen werden 100 % des Seminarpreises verrechnet. Kann der freigewordene Seminarplatz durch uns kurzfristig besetzt werden, entsteht nur eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 €. Die Stornogebühr wird bei einer späteren Kursteilnahme wieder gutgeschrieben.
Bei Abbruch des Seminars oder Seminarreihe erfolgt keine Entschädigung und es wird der volle Seminarpreis berechnet.

2. Preise
Es gelten die Konditionen der zum Zeitpunkt der Durchführung des Kurses geltenden Angebote. Sollten Sonderpreise, z. B. für Firmenveranstaltungen, Mengenrabatt o.ä. vereinbart werden, gelten die Preise laut der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Unsere Seminarpreise verstehen sich pro Teilnehmer rein „netto“, das bedeutet ohne die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer sowie ohne Kosten für Reise- und Hotelleistungen (das sind vor allem Übernachtungen und Verpflegungspauschalen ohne weitere Nebenleistungen).

3. Zahlung
Die Zahlung soll mittels Überweisung vor Kursbeginn auf dem Konto der Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz und Seminare bei der
Raiffeisenbank Altmühltal-Jura eG
IBAN: DE73 7606 9462 0000 0066 45
BIC: GENODEF1GDG
eingehen.
In Ausnahmefällen ist Barzahlung bei Kursbeginn möglich.

4. Durchführung des Kurses
Der Kurs findet an dem in der Ausschreibung festgelegten Ort statt. Eine Verlegung des Durchführungsortes ist nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Die Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz und Seminare behält sich die Absage des Kurses, aus Gründen die sie nicht zu
vertreten hat, z. B. kurzfristiger Ausfall des Dozenten vor.

5. Haftung
Die Teilnahme am Seminar erfolgt auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeit besteht für die Teilnehmer grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über den Arbeitgeber. Dieser Schutz besteht nicht während des freiwilligen Rahmenprogramms bzw. in der seminarfreien Zeit.
Die Haftung für Schäden, die durch Unfälle und/oder durch Verlust oder Diebstahl von den in den Schulungsräumen eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe oder
Wertgegenstände, ist gegenüber der Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz und Seminare ausgeschlossen.

6. Teilnahmevoraussetzungen
Soweit für eine Schulung Zugangsvoraussetzung vorgeschrieben sind oder der Zugang aufgrund der Rechtsvorschriften geregelt ist, ist deren Erfüllung Bedingung für eine Teilnahme. Die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen können in unseren Schulungsbeschreibungen entnommen werden. Sollten nicht spätestens bei Schulungsbeginn geeignete Nachweise (z.B. Zertifikate, Kopien von Bescheinigungen etc.) zur Erfüllung aller Zugangsvoraussetzungen vorgelegt werden, ist die Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz & Seminare berechtigt den Vertrag zu kündigen. Ein Anspruch auf eine Rückerstattung der Schulungsgebühr besteht dabei nicht.
Durchführung von Schulungsangeboten
Die Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz & Seminare verpflichtet sich zur Durchführung der Schulungen. Die Umsetzung erfolgt gemäß der Schulungsbeschreibung, wobei Änderungen der Ausbildungsorte, Schulungstermine und Unterrichtszeiten vorbehalten sind. Im Fall einer notwendigen Änderung des Seminarorts durch die Firma i.b.n steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht im Fall der Änderung des Seminarhotels, sofern die Veranstaltung weiterhin am selben Ort oder in einer für den Teilnehmer zumutbaren Nähe stattfindet
Die Teilnehmer/innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Schulung eine Teilnahmebescheinigung bzw. ein qualifiziertes Zertifikat.

7. Seminarunterlagen
Grundsätzlich erhält jeder Teilnehmer im Rahmen einer Veranstaltung Schulungsunterlagen. Diese sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt.

8. Kündigung durch die Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz & Seminare
Die Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz & Seminare kann aus wichtigem Grund zu jeder Zeit den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Wichtige Gründe sind:
- Vorsätzliche Beschädigung und Zerstörung von Ausrüstungs- und/oder Einrichtungsgegenständen
- Wiederholte und abgemahnte Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals
- Wiederholte und abgemahnte Nichteinhaltung der geltenden Hausordnung Brandschutz und Arbeitsschutzbestimmungen
- Tätlichkeiten gegenüber Teilnehmenden, gegenüber dem Personal sowie gegenüber dritten Personen
- Handlungen, die eine im Zusammenhang des Schulungsangebots und der Betriebsablaufes notwendige Vertrauensbasis zwischen Teilnehmern und der Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz & Seminare zerstören.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund durch die Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz & Seminare entbindet den Vertragspartner nicht von der Zahlung der Schulungsgebühr. Die Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz und Seminare kann den Vertrag kündigen, wenn die Schulung:
- Aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
- Aufgrund des Ausfalls des/des Ausbilders / in z.B. Krankheit
- Aufgrund höherer Gewalt wie z.B. Witterungsbedingungen nicht stattfinden kann.
Bereits gezahlte Schulungsgebühren werden erstattet oder können auf einen späteren Schulungstermin angerechnet werden. Weitergehende Ansprüche gegen die Firma i.b.n. sind dagegen ausgeschlossen, außer im falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.

9. Datenschutz
Die Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz und Seminare verpflichtet sich alle Daten, die sie von Kursteilnehmern erhalten hat, vertraulich zu behandeln. Personenbezogene Daten können laut § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz von Die Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz und Seminare für Vertragszwecke gespeichert werden.

10. Urheberrecht
Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind Urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Kursteilnehmer zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen, behält sich die Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz und Seminare vor. Die auch auszugsweise Veröffentlichung oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Genehmigung der Firma i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz und Seminare.

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dann schreiben Sie uns:


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