Betriebssicherheits-
verordnung
Die BetrSichV trat am 01. Juni 2015 in Kraft
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01. Juni 2015 trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft und löst damit die seit 2002 geltenden Verordnungen ab.
Ziele der neuen BetrSichV
Beseitigung rechtlicher und fachlicher Mängel
Bessere Umsetzung von EU-Recht
Beseitigung von Doppelregelungen z.B. Explosionsschutz
Bessere Anpassung an Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften
Bessere Ausrichtung auf das tatsächliche Unfallgeschehen
Leichtere Anwendbarkeit durch Arbeitgeber
Struktur der BetrSichV
Gemeinsame Anforderungen für alle Arbeitsmittel und grundlegende Vorschriften für alle überwachungsbedürftigen Anlagen befinden sich im 3.-Teil
Spezifische Anforderungen für verschiedene Arbeitsmittel befinden sich in den Anhängen Anhang 1: Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel
Anhang 2: Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
Anhang 3: Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (neu hinzu gekommen)
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) bildet das zentrale Element der Verordnung