Betriebsmedizin/Arbeitsmedizin
Die betriebsärztliche Betreuung ist in Deutschland für alle Betriebe ab dem ersten Beschäftigten gesetzlich verpflichtend, um arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern und Arbeitsschutzmaßnahmen (gemäß DGUV Vorschrift 2) umzusetzen. Sie umfasst die Beratung des Arbeitgebers bei Gefährdungsbeurteilungen, Vorsorgeuntersuchungen und Unterstützung bei der Wiedereingliederung. Die Betreuung erfolgt durch Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Betriebsmediziner.