DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 ("Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit") regelt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben. Sie konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) durch feste Betreuungsmodelle ( Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung), abhängig von Beschäftigtenzahlen und Gefährdungen.
Eine Neufassung gilt ab 1. Januar 2026.