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10. Verantwortung von Unternehmen im Arbeitsschutz

Verantwortung von Unternehmen im Arbeitsschutz

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten (auch geringfügig Beschäftigte) bei der Ar¬beit zu gewährleisten und zu verbessern.
Das heißt, Sie müssen präventiv tätig sein.
Prävention umfasst alles, was Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gesundes und vor Allem sicheres Arbeiten ermöglicht. Das kann die ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes sein, aber auch Maschinenschutz, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen oder arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote. Auch die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Durchführung von Unterweisungen sind Präventionsmaßnahmen.

Maßnahmen

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung
  • Vorhaltung von Betriebsanweisungen
  • ggf. Bestellung  von Sicherheitsbeauftragten (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)
  • Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes
  • Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
  • Prüfung von Arbeitsmitteln / überwachungsbedürftigen Anlagen
  • ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Voraussetzung

  • 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • gute sprachliche Deutschkenntnisse

Theorie

  • Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien
  • Innerbetriebliche Mitverantwortung
  • Fahrerlaubnis
  • Flurförderzeugarten
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
  • Betrieb und Verkehr
  • Lernen von Sicherheitskennzeichnung
  • Der Umgang mit und das Stapeln von Lasten
  • Standsicherheit
  • Traglastdiagramm
  • Anbaugeräte
  • Abschlusstest


Seminardaten:
Fachdozent

Termine
Auf Anfrage
Dauer: 1 Tag

Seminarort
Inhouse

Seminarpreis

225,- Euro, zzgl. 19% MwSt.
Seminargetränke & Unterlagen

Anmeldung unter:


i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz & Seminare

Gartenstr. 36
91171 Greding

Tel. 08463-31396-16
seminare@ibn-arbeitsschutz.de


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