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Betriebssicherheits-
verordnung

Die BetrSichV trat am 01. Juni 2015 in Kraft

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01. Juni 2015 trat die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft und löst damit die seit 2002 geltenden Verordnungen ab.

Ziele der neuen BetrSichV

  • Beseitigung rechtlicher und fachlicher Mängel

  • Bessere Umsetzung von EU-Recht

  • Beseitigung von Doppelregelungen z.B. Explosionsschutz

  • Bessere Anpassung an Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften

  • Bessere Ausrichtung auf das tatsächliche Unfallgeschehen

  • Leichtere Anwendbarkeit durch Arbeitgeber

Struktur der BetrSichV

  • Gemeinsame Anforderungen für alle Arbeitsmittel und grundlegende Vorschriften für alle überwachungsbedürftigen Anlagen befinden sich im 3.-Teil

  • Spezifische Anforderungen für verschiedene Arbeitsmittel befinden sich in den Anhängen Anhang 1: Besondere Vorschriften für bestimmte Arbeitsmittel

  • Anhang 2: Prüfvorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen

  • Anhang 3: Prüfvorschriften für bestimmte Arbeitsmittel (neu hinzu gekommen)

  • Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) bildet das zentrale Element der Verordnung

 
 
 
 
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