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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Funktionsträger im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie soll als "Arbeitsschutzmanager" den Unternehmer dabei unterstützen, den Arbeitsschutz auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern und ihn bei der sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung der betrieblichen Arbeitssysteme bereits in der Planung beraten. Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten im Unternehmen.

Auf Grundlage des Fachaufsichtsschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) vom 29. Dez. 1997 wird seit dem Jahr 2001 bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung eine neugeordnete Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit umgesetzt.

 
 
 
 
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