10. Verantwortung von Unternehmen im Arbeitsschutz
Verantwortung von Unternehmen im Arbeitsschutz
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten (auch geringfügig Beschäftigte) bei der Ar¬beit zu gewährleisten und zu verbessern.
Das heißt, Sie müssen präventiv tätig sein.
Prävention umfasst alles, was Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gesundes und vor Allem sicheres Arbeiten ermöglicht. Das kann die ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes sein, aber auch Maschinenschutz, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen oder arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote. Auch die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Durchführung von Unterweisungen sind Präventionsmaßnahmen.
Maßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung
- Vorhaltung von Betriebsanweisungen
- ggf. Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)
- Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes
- Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
- Prüfung von Arbeitsmitteln / überwachungsbedürftigen Anlagen
- ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Voraussetzung
- 18 Jahre
- körperliche und geistige Eignung
- gute sprachliche Deutschkenntnisse
Theorie
- Unfallverhütungsvorschriften und Richtlinien
- Innerbetriebliche Mitverantwortung
- Fahrerlaubnis
- Flurförderzeugarten
- Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
- Betrieb und Verkehr
- Lernen von Sicherheitskennzeichnung
- Der Umgang mit und das Stapeln von Lasten
- Standsicherheit
- Traglastdiagramm
- Anbaugeräte
- Abschlusstest
Seminardaten:
Fachdozent
Termine
Auf Anfrage
Dauer: 1 Tag
Seminarort
Inhouse
Seminarpreis
225,- Euro, zzgl. 19% MwSt.
Seminargetränke & Unterlagen
Anmeldung unter:
i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz & Seminare
Gartenstr. 36
91171 Greding
Tel. 08463-31396-16
seminare@ibn-arbeitsschutz.de