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3. Grundlehrgang zur/zum Sicherheits-beauftragten nach SGB IIV § 22 und der DGUV Vorschrift 1:

Sicherheitsbeauftragter

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten hat der Unternehmer Sicherheitsbeauftragte zu bestellen– das verlangt das Sozialgesetzbuch VII in § 22.

Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. Unsere Dozenten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter.

Zielgruppe

Mitarbeiter die für die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten nach SGB IIV / DGUV Vorschrift 1 bestellt werden und wahrnehmen sollen, Betriebsräte und Personen, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind. Information: Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetzten-Funktion haben.

Inhalt

Zum Abschluss erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis der Fachkenntnisse, die für die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten nachzuweisen sind. Der Teilnehmer erhält fachliches Wissen und er fördert in der Funktion als Sicherheitsbeauftragter für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Unternehmen.




Sicherheitsbeauftragter


Seminardaten:
Fachdozent

Termine
Auf Anfrage.
Dauer: 2 Tage

Seminarpreis

Grundkurs 695,- Euro,
zzgl. 19 % MwSt.

Aufbaukurs möglich
nach Absprache
1 Tag 395,-Euro

Unterlagen
Ohne Übernachtung!

Anmeldung unter:

i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz & Seminare

Gartenstr. 36
91171 Greding

Tel. 08463-3139634
seminare@ibn-arbeitsschutz.de

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