6. Ausbildung zum Hallenkran-/ Brückenkranführer
Hallenkranführer,
Brückenkranführer
Hallen- und Brückenkräne sind in den unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz.
In der Kranführerausbildung erlangen Sie Kenntnisse zur fachgemäßen Bedienung und Handhabung der Krananlage.
- DGUV Vorschrift 52 (BGV D6)
- DGUV Vorschrift 1(BGV A1)
- DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921)
- Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV
Zielgruppe
Die Kranführerausbildung richtet sich an
Personen die Hallen-/Brückenkrane bedienen.
Voraussetzung
- Sie sollten bereits Vorkenntnisse in der Kranbedienung besitzen
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
- Gesundheitliche Eignung nach G 25 (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen)
Inhalt
- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
- Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
- Verhalten bei Störungen
- Sicherheitseinrichtungen von Kranen
- Persönliche SchutzausrüstungInhalt
Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
Information
Das Seminar endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung.
Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Teilnehmer einen Krantypbezogenen Kranführerausweis
Seminardaten:
Fachdozent
Termine
Auf Anfrage
Dauer: 1 Tag, (je ½ Tag)
Inhouseseminar
Seminarpreis
225,- Euro, zzgl. 19% MwSt.
Anmeldung unter:
i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz & Seminare
Gartenstr. 36
91171 Greding
Tel. 08463-31396-16
seminare@ibn-arbeitsschutz.de