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6. Ausbildung zum Hallenkran-/ Brückenkranführer

Hallenkranführer,
Brückenkranführer

Hallen- und Brückenkräne sind in den unterschiedlichsten Bereichen und Bauarten im Einsatz.
In der Kranführerausbildung erlangen Sie Kenntnisse zur fachgemäßen Bedienung und Handhabung der Krananlage.

  • DGUV Vorschrift 52 (BGV D6)
  • DGUV Vorschrift 1(BGV A1)
  • DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921)
  • Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV

Zielgruppe

Die Kranführerausbildung richtet sich an
Personen die Hallen-/Brückenkrane bedienen.

Voraussetzung

  • Sie sollten bereits Vorkenntnisse in der Kranbedienung besitzen
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
  • Gesundheitliche Eignung nach G 25 (räumliches Sehen, gutes Hörvermögen)

Inhalt

  • Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft
  • Bedienungsvorschriften, Sicherheitsregeln
  • Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
  • Verhalten bei Störungen
  • Sicherheitseinrichtungen von Kranen
  • Persönliche SchutzausrüstungInhalt
    Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft

Information

Das Seminar endet mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung.

Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Teilnehmer einen Krantypbezogenen Kranführerausweis

Ausbildung zum Hallenkran-/Brückenkranführer


Seminardaten:
Fachdozent

Termine
Auf Anfrage.
Dauer: 1 Tag, (je ½ Tag)
Inhouseseminar

Seminarpreis

225,- Euro, zzgl. 19% MwSt.

Anmeldung unter:

i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz & Seminare

Gartenstr. 36
91171 Greding

Tel. 08463-3139634
seminare@ibn-arbeitsschutz.de

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