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8. Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen

Laut der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“ ist festgelegt, dass Gefährdungsbeurteilungen nur noch durch fachkundiges Personal durchgeführt werden dürfen. Die Gefährdungsbeurteilung beginnt bereits bei der Beschaffung der Arbeitsmittel. Zu berücksichtigen sind hierbei die Eignung, die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation.

Zielgruppe

Personen, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen sollen (BetrSichV)

Ihr Nutzen

  • Richtiges Interpretieren und Anwenden von Verordnungen und Regelwerken.
  • Erhalt aller Kenntnisse, über die eine fachkundige Person nach der BetrSichV verfügen muss.
  • Inhalt und Aufbau von Gefährdungsbeurteilungen
  • Geeignete Schutzmaßnahmen ableiten
  • Richtiges Arbeitsmittel für die geplante Verwendung auswählen
  • Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisationen bei der Eignung und Verwendung von Arbeitsmitteln berücksichtigen.
  • Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Fristen von Wiederkehrenden Prüfungen festlegen.

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen
  • Mögliche Gefährdungen bei der Arbeitsmittelverwendung
  • Mögliche Gefährdungen durch Arbeitsumgebung- und Gegenstände.

Erstellung von Gefährdungs-beurteilungen


Seminardaten
:

Fachdozent

Termine
Auf Anfrage.
Dauer: 1 Tag

Seminarort
90475 Nürnberg -Altenfurt
Sprottauer Str. 4-8

Seminarpreis

275,- Euro, zzgl. 19% MwSt.
Seminargetränke & Unterlagen

Anmeldung unter:

i.b.n. Arbeitsschutz, Brandschutz & Seminare

Gartenstr. 36
91171 Greding

Tel. 08463-31396-16
seminare@ibn-arbeitsschutz.de

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